Schnelles Internet: Wie Sie vereinbarte Datenraten beim Anbieter durchsetzen

Breitbandkunden dürfen den Preis mindern oder den Vertrag kündigen, wenn das Internet lahmt. Wir zeigen, wie Sie das rechtssicher feststellen können.

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Aufmacher ist bei missi bestellt: Router, verwischt durch Tempo und ein Paragrafenzeichen.,
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Von
  • Thomas Bradler
Inhaltsverzeichnis

Die Datenübertragungsrate von Internetanschlüssen bereitet Kunden oft Verdruss. In der Werbung übertreffen sich die Anbieter mit "bis zu"-Angaben, den Praxistest bestehen die Tarife jedoch nur selten: Nur 36,5 Prozent der Kunden, die mit dem Messwerkzeug der Bundesnetzagentur ihren Festnetzanschluss überprüften, erreichten zwischen Februar und September 2021 die volle für ihren Anschluss beworbene Downloadrate oder mehr.

Dass sie die beworbenen Maximalbandbreiten in der Praxis kaum liefern, hat den Anbietern lange Zeit keine schlaflosen Nächte bereitet. Denn Betroffene konnten kaum feststellen, ob ihr Anbieter die Leistung vertragsgemäß erbringt oder nicht – und somit ihre Rechte auch nicht gerichtlich durchsetzen. Renitente Kunden ließen die Anbieter gerne auflaufen.

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Verträge über Internetanschlüsse sind Dienstleistungsverträge. Erbringt der Anbieter die Leistung nicht wie vereinbart, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch in erster Linie das Recht zur außerordentlichen Kündigung oder die Zahlung von Schadenersatz vor. Für eine Kündigung muss der Betroffene aber darlegen, dass eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist. Für Schadenersatz muss er einen Schaden nachweisen. Diese hohen Anforderungen konnte kaum jemand erfüllen und so blieb den Betroffenen letztlich auch in drastischen Fällen nur, die Vertragslaufzeit durchzustehen oder die Hoffnung, beim Anbieter kulanzhalber die Einstufung in einen günstigeren Tarif zu erreichen.

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